Rotenburg - Das Kuchenbüffet beim Kindergartenfest braucht auch nach der Novelle der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) weiterhin keine besondere Kennzeichnung auf Inhaltsstoffe. Befürchtungen ehrenamtlicher Helfer, dass durch die seit Mitte Dezember geltenden neuen Regeln auch die Menschen betroffen sind, die sich für einen guten Zweck engagieren, sind damit aus dem Weg geräumt. „Gott sei Dank greift diese Regelung hier nicht“, bekräftigt Kreisveterinär Joachim Wiedner.
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